1.Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte von come-2-opensource.de.
2.Auftragserteilung
Aufträge werden per Webauftragsformular auf come-2-opensource.de, urschriftlich oder per Email erteilt.
3.Auftragsdurchführung
a) Aufträge werden schnellstmöglich gemäß ihren Angaben (Webauftragsformular, urschriftlich oder per Email) durchgeführt.
b) Bei zugesandten Geräten bzw. Festplatten wird, wenn nicht explizit von Ihnen negiert, eine komplette Neuformatierung unter Verlust aller Daten durchgeführt.
4.Dienstleistungskosten und Zahlung
Aufträge werden ausschliesslich gegen Vorkasse / sofortueberweisung.de / Nachnahme ausgeführt.
5.Aufbewahrung und Abholung
Werden Gegenstände (Geräte, Festplatten) nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung zurückbeordert, verlange ich Lagerkosten. Ich hafte ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und/oder Beschädigung der Gegenstände oder Teilen von ihnen, soweit mir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert der Gegenstände, erlischt meine Aufbewahrungspflicht.
6. Gewährleistung / Disclaimer
Ich installiere Ihnen aus frei im Internet verfügbaren, öffentlichen Quellen ein Open Source System. Ich kann keine Gewährleistung übernehmen für
- die fehlerfreie Funktion der Software
- eventuelle bereits geklärte, schwebende oder zukünftig festgestellte Rechtsverletzungen jeglicher Art
Sollten in der Installation Programme/Pakete mit zustimmungspflichtigen Nutzungsbedingungen Dritter enthalten sein, ist eine stillschweigende Anerkennung bei Aufragserteilung gegeben. come-2-opensource.de wird eine Liste mit diesen Programmpaketen auf ihren Webseiten vorhalten. Aufgrund sich ständig ändernder Verhältnisse kann nicht für eine Vollständigkeit der Liste gehaftet werden.
7.Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit mir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
b) Im Falle der Beschädigung des Gegenstandes bin ich zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
c) Wenn von Ihnen nicht explizit anders gewünscht, werden alle Daten, die sich auf Datenträgern befinden, die Sie mir zusenden, vollständig und unwiderbringlich gelöscht.
8.Gerichtsstandsvereinbarung
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Sulingen. Dies gilt sowohl in dem Falle, in dem der Kunde Vollkaufmann ist als auch, wenn er dies nicht ist. Ebenso gilt der Gerichtsstand Sulingen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
10.salvatorische Klausel
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstossen, so sind sie durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten Passage am nächsten kommen.
come-2-opensource
Andreas Richter
Schmiedestr. 155
D-27252 Schwaförden
Fax +49 4277 9640130